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DIE VORTEILE EINER MITGLIEDSCHAFT

Die Gesellschaft für Risikomanagement und Regulierung e.V. ist für ihre Mitglieder eine Plattform

FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT IN DER GESELLSCHAFT FÜR RISIKOMANAGEMENT UND REGULIERUNG E.V. SIND GRUNDSÄTZLICH VIER ARTEN VORGESEHEN:

ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT

Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10.000 Euro jährlich. Sie sind in der Mitgliederversammlung mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt.

PREMIUM-MITGLIEDSCHAFT

Premium-Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Der Mitgliedsbeitrag für Premium-Mitglieder beträgt mindestens 20.000 Euro jährlich.

STIFTENDE MITGLIEDSCHAFT

Stiftende Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Sie zahlen über den ordentlichen Mitgliedsbeitrag hinaus einen erhöhten zusätzlichen Beitrag von mindestens 50.000 Euro jährlich und erhalten in der Mitgliederversammlung für jede volle 50.000 Euro des Zusatzbeitrages eine zusätzliche Stimme – insgesamt jedoch höchstens zehn zusätzliche Stimmen. Durch das erhöhte Stimmrecht soll den stiftenden Mitgliedern auch ein größerer Einfluss auf die Besetzung der Gremien und damit die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen des Instituts sowie die Lehr- und Forschungsinhalte ermöglicht werden.

FÖRDERNDE MITGLIEDSCHAFT

Fördernde Mitglieder sind keine ordentlichen Mitglieder. Sie verfügen in der Mitgliederversammlung über kein Stimmrecht, können aber daran teilnehmen. Fördernde Mitglieder erbringen ihren Mitgliedsbeitrag in Abstimmung mit dem Vorstand – anstelle einer Beitragszahlung in Geld – in Form von Sachleistungen oder in der nachfolgend beschriebenen Weise. Leistungen der fördernden Mitglieder können insbesondere in der garantierten Abnahme von Lehrkontingenten, der Finanzierung von Forschungsprojekten, der Ausrichtung von Veranstaltungen wie Konferenzen, der Stellung von Referenten für den Lehrbetrieb/ die Veranstaltungen oder in der Bereitstellung materieller Ressourcen bestehen. Die zu erbringenden Leistungen können sich in Abstimmung mit dem Vorstand jährlich ändern. Jede natürliche oder juristische Person, die zusagt die Ziele der Gesellschaft zu unterstützen, kann förderndes Mitglied werden.

PERSÖNLICHE FÖRDERNDE MITGLIEDSCHAFT

Persönliche Mitglieder können nur natürliche Personen sein, sie sind keine ordentlichen Mitglieder. Sie verfügen in der Mitgliederversammlung über kein Stimmrecht, können aber daran teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag für persönliche Mitglieder beträgt mindestens 400 Euro jährlich. In begründeten Fällen kann der Vorstand einen geringeren Beitrag festsetzen; hierüber sind die Mitglieder zu unterrichten. Jede natürliche Person, die zusagt die Ziele der Gesellschaft zu unterstützen, kann persönliches Mitglied werden.

ALUMNI-MITGLIEDSCHAFT

Alumni-Mitglieder bei FIRM können nur Studierende und Absolventen der durch FIRM geförderten Studiengänge Master of Finance der Frankfurt School of Finance & Management und Part-Time Master in Finance der Goethe Business School sein. Sie verfügen in der Mitgliederversammlung über kein Stimmrecht, können aber daran teilnehmen. Studierende und Absolventen der betreffenden Studiengänge können für ein Jahr kostenfreie Mitglieder bei FIRM sein. Nach Ablauf des ersten kostenfreien Jahres kann die Alumni-Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Für alle Folgejahre der Mitgliedschaft ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 Euro zu entrichten.

BEITRAGSORDNUNG DER GESELLSCHAFT FÜR RISIKOMANAGEMENT UND REGULIERUNG E. V.

BeitragsartJahresbeitrag in EUR
Jahresbeitrag für ein Ordentliches Mitglied10.000
Zusätzlicher Jahresbeitrag für ein Premium-Mitglied10.000
Zusätzlicher Jahresbeitrag für ein Stiftendes Mitglied50.000
Jahresbeitrag für ein Persönliches Mitglied400
Jahresbeitrag für ein Alumni-Mitglied50

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